FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Stromkonto

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Stromkonto zu nutzen?

Sie benötigen einen kompatiblen Stromzähler (Smart Meter) mit einer aktivierten Kundenschnittstelle sowie eine stabile WLAN-Verbindung.

Wie werden Daten aus meinem Smart Meter ausgelesen?

Für die Auslesung der Daten nutzen wir ein kleines IoT-Device (Power-Plug) welcher einfach in die Kundenschnittstelle Ihres Smart Meters eingesteckt und mit Ihrem WLAN verbunden wird.

Für welche Smart Meter Modelle eignet sich der Power-Plug?

Der Power-Plug ist für alle Smart Meter geeignet, die eine P1-DSMR-Kundenschnittstelle mit einer RJ12-Buchse haben. Dazu zählen:

- Power-Plug für gängige Smart Meter wie z.B. Semax, Ensor, Landis & Gyr E360 - - Power-Plug K (noch nicht erhältlich) für Kamstrup
- Smart Meter Power-Plug M (noch nicht erhältlich) für Landis & Gyr SM E450 mit M-Bus-Kundenschnittstelle.

Bitte überprüfen Sie die Kompatibilität Ihres Smart Meters und stimmen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Netzbetreiber ab.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Power-Plug zu verwenden?

Sie benötigen ein mit dem Power-Plug, Power-Plug K oder Power-Plug M kompatiblen Smart Meter. Zudem muss der Verteilnetzbetreiber (VNB) die Kundenschnittstelle an Ihrem Smart Meter aktiviert haben.

Muss der Verteilnetzbetreiber die Kundenschnittstelle aktivieren?

Ja, seit 2018 ist das Recht des Kunden zur Nutzung der Kundenschnittstelle für neu installierte Smart Meter gesetzlich verankert (Siehe auch Stromversorgungsverordnung Art. 8a StromVV). Der VNB ist zudem verpflichtet, Ihnen auf Anfrage die technische Dokumentation der Schnittstelle zur Verfügung zu stellen.

Ich habe noch einen Smart Meter ohne Kundenschnittstelle, was mache ich jetzt?

Gemäss Stromversorgungsverordnung besteht für die Verteilnetzbetreiber (VNB) eine Pflicht Ihnen einen gesetzeskonformen Smart Meter zu installieren. Wenden Sie sich an Ihren VNB für den Ersatz Ihres Smart Meters.

Fragen zur Funktionsweise und Nutzung

Wie funktioniert das Stromkonto?

Das Stromkonto fungiert als virtuelle Batterie, in der Sie 100% Ihres produzierten Stromes speichern können. Diesen Strom können Sie dann am Abend oder im Winter wieder beziehen. Sollten Sie mehr auf Ihrem Konto haben, als Sie benötigen, können Sie Ihren Überschuss an uns verkaufen.

Darf ich meinen produzierten Strom überhaupt an jemanden anders verkaufen?

Ja, gemäss Energieversorgungsverordnung (Art. 14 EnFV) und Energiegesetz (Art. 14 EnG) dürfen Sie als Prosumer selbst entscheiden, wem Sie Ihren überschüssigen Strom verkaufen möchten.

Bleibe ich weiterhin am Netz angeschlossen?

Ja, an Ihrem Netzanschluss ändert sich nichts; Ihr Haus bleibt weiterhin an das Stromnetz angeschlossen.

Gibt es Lösungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) oder mehrere Installationen?

Nein, leider noch nicht, Aktuell arbeiten wir an Lösungen für ZEV und Mehrfachinstallationen.

Fragen zur Abrechnung

Welche Kosten entstehen für das Stromkonto und wie hoch sind die Tarife?

Das Stromkonto in der Basisversion kostet 14.90 CHF pro Monat im Abomodell. Überschüssigen Strom können Sie zu 8 Rappen/kWh verkaufen, und falls Sie am Jahresende im Minus sind, verrechnen wir Ihnen 11 Rappen/kWh. Der grosse Vorteil des Stromkontos; Sie sparen sich eine teure Batterie.

Was passiert mit den Netzgebühren und gesetzlichen Abgaben meines Netzbetreibers?

Die Netznutzungskosten und gesetzlichen Abgaben Ihres Netzbetreibers werden 1:1 an Sie weitergegeben.

Was passiert mit den Herkunftsnachweisen (HKN)?

Für den an uns verkauften Überschuss zahlen wir Ihnen zusätzliche 2 Rappen/kWh für die HKN. Die restlichen HKN verbleiben bei Ihnen, sodass Sie 100% Strom aus erneuerbaren Energien beziehen.

Allgemeine Fragen

Woher kommt der physisch bezogene Strom?

Physikalisch betrachtet, erhalten Sie den Strom, der in Ihrem geografischen Umkreis produziert wird. Das Stromnetz funktioniert wie ein grosses, verbundenes System, in dem Elektronen sich über die Leitungen bewegen, um den nächstgelegenen Bedarf zu decken. Wenn also in Ihrer Nähe ein Windpark, ein Kohlekraftwerk oder eine Solaranlage steht, kommt der Strom aus diesen Quellen auch physikalisch bei Ihnen an.

Bilanziell betrachtet, können Sie theoretisch den Strom aus jeder Quelle beziehen, egal wo diese sich befindet. In der Schweiz funktioniert dies über das sogenannte Herkunftsnachweis-System. Wenn Sie z.B. einen Ökostromtarif bei Ihrem Anbieter buchen, verpflichtet sich dieser, eine entsprechende Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen einzukaufen und in das Netz einzuspeisen.  

Mein Stromlieferant sagt, dass ich meinen Anbieter nicht wechseln kann.

Das ist korrekt, solange Sie sich nicht mit anderen zusammenschliessen (z.B. in einem ZEV oder per 01.01.2025 in einem virtuellen ZEV oder LEG) und mehr als 100MWh pro Jahr verbrauchen, wird Ihr Stromlieferant weiterhin Ihre Energie liefern und verrechnen. Mit der Nutzung des Stromkontos übernehmen wir jedoch diese Kosten für Sie und bezahlen die Rechnung Ihres Stromlieferanten.

Warum wird meine Rechnungsadresse auf den Betreiber des Stromkontos geändert?

Wir vereinfachen Ihre Stromabrechnung, indem wir Ihre Rechnungsadresse auf uns umstellen. So erhalten Sie nur noch eine Rechnung von einem Ansprechpartner, die alle Kosten (Netznutzung, gesetzliche Abgaben, Abogebühren und Gutschriften Ihres Verkaufs) zusammenfasst. Ebenfalls können wir so garantieren, dass Sie die Rechnung der effektiven gelieferten Energie Ihres Stromlieferanten durch uns bezahlt wird.

Was sind virtuelle ZEV und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)?

Virtuelle ZEVs sind Zusammenschlüsse von Energieverbrauchern und -produzenten, die räumlich voneinander getrennt sind, jedoch ihre Stromflüsse bilanztechnisch über das öffentliche Netz abwickeln. Im Gegensatz zu klassischen ZEVs, bei denen die Teilnehmer physisch über ein privates Netz verbunden sind (zum Beispiel in einem Gebäude oder einem Quartier), können virtuelle ZEVs unabhängig von der geographischen Nähe gebildet werden.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es, innerhalb eines begrenzten geographischen Raums – etwa eines Quartiers oder einer Gemeinde – selbst erzeugten Strom zu handeln und gemeinsam zu nutzen. Die LEG wird als Plattform für den Handel und Austausch von Energie zwischen verschiedenen Produzenten und Konsumenten gesehen.

Was passiert, wenn ich das Stromkonto kündigen und zu meinem ursprünglichen Stromlieferanten zurückkehren möchte?

Sie können das Stromkonto jederzeit kündigen. Der Netzbetreiber ist gemäss Energiegesetz verpflichtet, die Energie Ihrer Anlage bis zu einer maximalen Jahresproduktion von 5.000 MWh, abzüglich des Eigenverbrauchs, zu übernehmen und zu vergüten.